Fräulein Stark»Vor keiner Verzauberung kann man in dieser Sommergeschichte sicher sein. Und auch wenn diese Novelle manchmal wirkt wie auf Seide gemalt – durchscheinend, schillernd, absichtslos: Keine dieser Verzauberungen, die nicht einer höheren erzählerischen Idee folgte in diesem architektonischen und ökonomischen Meisterwerk. Er kann nun werden, wie er will, dieser Sommer. Mit diesem schwerelosen Buch ist man wirklich gegen alles gewappnet.« »...direkt in den Bücherhimmel« »Dies ist das listigste Buch, das Hürlimann je geschrieben hat.« »Thomas Hürlimanns hinreissender Sommerroman Fräulein Stark« »Ein geradezu hinreissendes Buch« »Fräulein Stark ist eine liebevolle Hommage an eine starke Nebenfigur – und eine liebenswerte Novelle.« »Thomas Hürlimanns Novelle ist meisterhaft gearbeitet. Die Mikrostruktur des Textes ist ein feines Gewebe aus Verweisungen, Symbolen, Analogien; kein Wort ist zufällig gesetzt, kein Satz eindimensional, kein Bild ohne eine fluoreszierende Auro; die Szenen zeugen von kraftvoll-monströser Phantasie. Das macht auf die mehrfache Lektüre vergnüglich.« »Mutter Anne, des Schulzen Frau, behauptete keck, daß, wenn das Fräulein stark zum Fenster heraus niese, allemal die Milch im ganzen Dorfe sauer würde.« »Thomas Hürlimann hat noch kein Buch von einem solchen Glanz in den einzelnen Sätzen, von solcher Farbigkeit in den einzelnen Szenen und solcher Geschlossenheit in der gesammten Komposition gemacht.« »Ein Höhepunkt des diesjährigen Bücherherbstes« »Thomas Hürlimanns fein gedrechselte Novelle ist eine literarische Seltenheit. Eine Liebeserklärung an die Schönheit der Sprache – und an schöne Frauenfüsse.« »Eins der schönsten, lesenwertesten Bücher des diesjährigen Herbstes.« »So unterhaltsam wie in dieser Novelle wurde wohl noch nie über die Wirkung des Dufts geschrieben.« »Ein hinreissendes Pubertätsdrama.« »Ein Initiationsroman, eine Vivisektion christlicher Pädagogik in einer für den polnischen Leser exotischen Alpenszenerie. Aber wie das erzählt ist! Die Begeisterung des Schweizer Lesepublikums ist berechtigt.«
|